Am vergangenen Dienstsamstag, den 10.03.2018 fand im, Ortsverband Solingen die alljährliche Kraftfahrerbelehrung statt. Dies ist für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des THW obligatorisch um Dienstfahrzeuge fahren zu dürfen.
Der Bereichsausbilder Stefan Börter behandelte hierzu nicht nur die grundlegenden Gesetze der StVO, sondern auch die internen Regelungen des THW. Hierzu zählen beispielsweise die Erteilung eines Fahrauftrages sowie das korrekte Ausfüllen von Fahrtenbüchern und Fahrzeugchecklisten.
Unterstützt wurde der Bereichsausbilder in diesem Jahr durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht Timm H. Skonecka, welcher im Rahmen dieser Veranstaltung die besondere Thematik der Paragraphen 35 und 38 der StVO, das Sonder- und Wegerecht, dargelegte, denn für die ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sind Einsatzfahrten mit Blaulicht und Martinshorn nicht alltäglich.