Ein Führerschein reicht im THW nicht aus. Da die meisten Fahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgestattet sind, ist es für unsere Kraftfahrer sehr wichtig die Gesetzeslage diesbezüglich zu kennen. So waren §35 und §38 der Straßenverkehrsordnung ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung, denn hier ist geregelt, was die Fahrzeugführer im Einsatzfall dürfen und was nicht.
Darüber hinaus gibt es aber noch weitere Dinge, die es kennen gilt. Fahren in Marschkolonnen oder Marschverbänden kommen im Alltag einer Privatperson doch eher selten vor. Was bedeutet es, dass eine Marschkolonne rechtlich als ein Fahrzeug behandelt wird? Wie muss ich mich verhalten, wenn das Führungsfahrzeug bei grün über die Ampel fährt und sie für mich aber rot anzeigt?
Viele dieser Fragen wurden intensiv besprochen, genauso wie die THW internen Dienstvorschriften und Richtlinien.
Im Anschluss an doch recht viel Theorie stand aber auch noch ein praktischer Teil an. Für alle waren ein paar grundlegende Dinge der Fahrzeugtechnik auf dem Programm. Da viele Fahrzeuge doch größer sind als ein normaler PKW, auch wenn es kein LKW ist, und nicht jeder schon mal mit Anhänger gefahren ist, bzw. es öfters geübt hat, standen rangieren, einparken und absichern von Gefahrenstellen auf dem Stundenplan.
Zur Praxis gehörte genauso die Grundlagen des Einweisen als auch die richtige und sichere Bedienung einer Hubladebühne.
Am Ende konnten sich die 13 Teilnehmer aus den Ortsverbänden Haan, Heiligenhaus/Wülfrath, Hilden, Düsseldorf, Duisburg, Mülheim, Solingen und Velbert über ihre bestandene Ausbildung freuen. Die Stimmung zwischen Teilnehmern und Ausbildern war so gut, dass man sich gleich für ein gemeinsames Auffrischungstraining im Herbst verabredet hat.