Ortsbeauftragter
Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen Ortsverband (OV) in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Der OB ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines OV verantwortlich.
Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene. Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich.
Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.